Seitenbereiche

Inhalt Registrierkassenbelege seit 1.4.2017?

https://www.tiefenboeck.at/gastronews/

Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer. Seit 1.4.2017 müssen die Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Jetzt gelten für Unternehmer mit Registrierkassenpflicht neue, zusätzliche Anforderungen an die Belege der Registrierkasse. Bisher schon müssen Belege – auch die, die nicht von einer Registrierkasse ausgestellt werden – enthalten:

  • die eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmens
  • eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben wird
  • den Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Seit 1.4.2017 müssen am Registrierkassenbeleg zusätzlich abgedruckt sein:

  • die Kassenidentifikationsnummer
  • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  • Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
  • Inhalt des maschinenlesbaren Codes, das kann ein QR-Code sein oder ein Link in maschinenlesbarer Form, z. B. als Barcode

Belege für Trainings- oder Stornobuchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

Vom Beleg ist eine Durchschrift oder im selben Arbeitsgang mit der Belegerstellung eine sonstige Zweitschrift anzufertigen und aufzubewahren. Für die Durchschrift (sonstige Zweitschrift) oder deren elektronische Speicherung gilt eine siebenjährige Aufbewahrungsplicht ab Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde. 

Hinweis: Vergessen Sie nicht, dass dies nur die Anforderungen nach der Belegerteilungspflicht sind. Für Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz gelten nach wie vor andere Anforderungen.

Stand: 29. März 2017

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie habe offene Fragen zu einem Thema? Wir sind Ihr Experte für Steuerberatung, Unternehmensgründung und Lohnverrechnung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Wien, wir unterstützen Sie gerne! 

Mag. Rainer Tiefenböck Steuerberatung | Unternehmerberatung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.