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Angestellte Ärzte: Mit der Arbeitnehmerveranlagung 2020 Geld vom Finanzamt zurückholen

https://www.tiefenboeck.at/steuernews_aerzte/

Die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden (bevorzugt über FinanzOnline). Sollten Sie keine Veranlagung für 2020 einreichen und dennoch eine Steuergutschrift bestehen, so führt die Finanz unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Arbeitnehmerveranlagung durch. Dieser Artikel soll Ihnen einige ausgewählte Tipps geben, wie Sie als angestellter Arzt Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Kinder

€ 1.500,00 sind als Familienbonus Plus für Kinder bis zum 18. Geburtstag möglich, € 500,00 für volljährige Kinder für die Familienbeihilfe bezogen wird. In der Steuererklärung können unterschiedliche Aufteilungen beantragt und besondere Situationen berücksichtigt werden.

Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag: € 494,00 p. a bei einem Kind, € 669,00 bei zwei Kindern, € 889,00 bei drei Kindern und für jedes weitere Kind € 220,00.

Den Unterhaltsabsetzbetrag erhalten (unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen) Steuerpflichtige, die gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern unterhaltspflichtig sind, und für diese keine Familienbeihilfe erhalten (erstes Kind: € 29,20 pro Monat, zweites Kind: € 43,80 p. m., jedes weitere Kind: € 58,40 p. m.).

Auch bei einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes können unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeträge steuermindernd geltend gemacht werden.

Werbungskosten für ihre Arzttätigkeit

Hier sind zum Beispiel Aus- und Fortbildungskosten, Fachliteratur und Pendlerpauschale als Steuerabsetzposten möglich.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Als Sonderausgaben sind unter anderem bestimmte Spenden, Steuerberatungskosten, Kirchenbeiträge (bis € 400,00 jährlich) und Nachkäufe von Pensionsversicherungsmonaten abzugsfähig. Beispiele für außergewöhnliche Belastungen können Katastrophenschäden, Krankheitskosten und Pflegekosten sein. Hier sind allerdings meist bestimmte Voraussetzungen und oft auch ein einkommensabhängiger Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Dies ist nur eine Auswahl von Steuersparmöglichkeiten als angestellter Arzt. Eine individuelle Beratung kann weitere Steuern sparen helfen.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: Liudmila Dutko - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie habe offene Fragen zu einem Thema? Wir sind Ihr Experte für Steuerberatung, Unternehmensgründung und Lohnverrechnung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Wien, wir unterstützen Sie gerne! 

Mag. Rainer Tiefenböck Steuerberatung | Unternehmerberatung
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