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Handwerkerbonus beantragen

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Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten

Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. Der Bonus beträgt 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, maximal jedoch 20 % von € 3.000,00 exklusive Umsatzsteuer – also € 600,00 jährlich.

Antrag stellen

Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkassenzentrale beantragt werden – entweder per Mail, Fax oder Post. Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind der Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister und eine Kopie der Endrechnungen beizulegen.

In der Rechnung müssen (neben den gesetzlichen Rechnungsmerkmalen)

  • die Arbeits- und Fahrtkosten gesondert ausgewiesen werden,
  • die Arbeitsleistungen so beschrieben werden, dass festgestellt werden kann, ob eine Förderung zusteht sowie
  • der Leistungszeitraum und -ort enthalten sein.

Die Rechnung muss in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden. Weiters muss auch eine Überweisungsbestätigung beigelegt werden – nicht anerkannt werden Barzahlungen.

Von der Regierung sind für 2014 nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Vergabe des Bonus erfolgt chronologisch nach dem Eintreffen des Antrags.

Stand: 26. August 2014

Bild: Dan Race - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Mag. Rainer Tiefenböck Steuerberatung | Unternehmerberatung
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