Seitenbereiche

Gewinn aus Schulderlässen: Was hat sich steuerlich geändert?

https://www.tiefenboeck.at/steuernews_klienten/

Sind im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten, gelten für die Steuerfestsetzung der Einkommensteuer in bestimmten Fällen besondere Regelungen (im Körperschaftsteuergesetz sind ähnliche Regelungen normiert).

Aus einem Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch:

  1. Erfüllung eines Sanierungsplans der Insolvenzordnung oder einer vergleichbaren außergerichtlichen Sanierung (neu ab der Veranlagung 2021),
  2. Erfüllung eines Zahlungsplans oder
  3. Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens.

Mit einer speziellen Berechnung wird die Steuer im Wesentlichen auf die aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne nur im Ausmaß der zu leistenden Quote festgesetzt.

Bis zur Veranlagung 2020 sind für diese steuerliche Begünstigung Gewinne aus Schulderlässen infolge einer außergerichtlichen Sanierung im Gesetz nicht umfasst. Allerdings konnte nach der Verwaltungspraxis die Abgabenbehörde dennoch in ähnlicher Weise von der Abgabenfestsetzung Abstand nehmen, wenn der außergerichtliche Schulderlass zum Zweck der Sanierung erfolgt. Ein Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen auf eine steuerliche Begünstigung des außergerichtlichen Sanierungsgewinns bestand jedoch nicht. Hier wurde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage ab der Veranlagung 2021 geschaffen.

Somit sind unter anderem auch Sanierungen im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens von der Neuregelung umfasst. Von einer Vergleichbarkeit wird laut Erläuterungen zum Gesetz insbesondere dann auszugehen sein, wenn Gläubiger, die zumindest 50 % des Gesamtobligos vertreten, an der außergerichtlichen Sanierung teilnehmen.

Stand: 30. März 2022

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie habe offene Fragen zu einem Thema? Wir sind Ihr Experte für Steuerberatung, Unternehmensgründung und Lohnverrechnung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Wien, wir unterstützen Sie gerne! 

Mag. Rainer Tiefenböck Steuerberatung | Unternehmerberatung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.