Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.
Stand: 26. April 2023
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.
Stand: 26. April 2023
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie habe offene Fragen zu einem Thema? Wir sind Ihr Experte für Steuerberatung, Unternehmensgründung und Lohnverrechnung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Wien, wir unterstützen Sie gerne!
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.